Professionalitäts-Standards

Die Professionalitäts-Standards regeln die Arbeitsweise der Mitglieder und sollen die Qualität der Dienstleistung garantieren.

a) Mitgliedschaft

vlp-Mitglieder, welche die beiden nachstehenden Dienstleistungen ausüben, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Personalvermittlung und/oder den Personalverleih, verfügen seit mindestens zwei Jahren über die AVG-Bewilligung und halten die Vorschriften gemäss Arbeitsgesetz und Arbeitsvermittlungsgesetz sowie der Gesamtarbeitsverträge (GAV) des Liechtensteiners an.

Interessenten, die noch nicht über die zweijährige Bewilligung verfügen, können als Hospitanten dem Verband beitreten. Dieser Status berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen, allerdings ohne Stimm- und Wahlrechte.

Für neu gegründete Unternehmen, deren Geschäftsführer bereits bei einem vlp-Mitglied in leitender Stellung tätig war, dauert der Hospitanten-Status ein Jahr.

Die Mitgliedschaft wird dem Geschäftsführer der Mitgliedfirma gewährt. Für die Aufnahme in den Verband werden deshalb der Hauptsitz sowie eine bestimmte Anzahl Filialen, sowie sämtliche Beteiligungsgesellschaften und Franchisenehmer einzeln geprüft.

b) Ausbildung

vlp-Mitglieder verfügen über in der Personalarbeit qualifizierte und dem Dienstleistungsangebot entsprechend ausgebildete MitarbeiterInnen.

  • Der Geschäftsstellenleiter weist mindestens eine abgeschlossene Berufslehre und 5 Jahre Ausbildungs- und Berufserfahrung in einer Branche aus, für die er seine Dienstleistung anbietet.
  • Die Mitarbeiter weisen mindestens eine abgeschlossene Berufslehre oder mehrjährige Berufserfahrung im Gebiet der angebotenen Dienstleistung auf.
  • Der Geschäftsführer sorgt für das Erreichen und Halten des benötigten Ausbildungsstandards der MitarbeiterInnen.

c) Abläufe

vlp-Mitglieder arbeiten nach ihren eigenen klar definierten Abläufen. Diese sind nachvollziehbar, stabil, personenunabhängig und dokumentiert. Es müssen insbesondere folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

Suchmandate

  • Die Vakanz ist erfasst, das Anforderungsprofil ist bekannt, ebenso Firma, Produkte, Führungsstil, Besonderheiten.
  • Der Kunde ist im Besitz einer Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und AGBs.
  • Die Bewerber sind erfasst und haben entweder Empfangsbestätigung oder Absage. Der Inhalt der Gespräche mit den Bewerbern ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten Aussagekräftige Dossiers sind - nach Zustimmung des Bewerbers - an den Kunden übermittelt.
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor
  • Kunde und Bewerber sind regelmässig über den Fortschritt der Suche informiert
  • Das Mandat ist administrativ sauber und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt. Die Unterlagen der nichtberücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt. Die Forderungen des Datenschutzgesetzes bzgl. Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet

Vermittlungen

  • Die Vakanz ist erfasst, das Anforderungsprofil und die Firma bekannt
  • Der Kunde ist im Besitze der AGBs
  • Ein Interview mit dem Kandidaten hat stattgefunden, die Stelle ist besprochen, der Inhalt des Gesprächs ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten
  • Aussagekräftige Dossiers sind - nach Zustimmung des Bewerbers - an den Kunden übermittelt
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor
  • Die Unterlagen der nichtberücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt. Die Forderungen des Datenschutzgesetzes bzgl. Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet

Personalverleih

  • Die Vakanz ist erfasst, das Anforderungsprofil und die Firma bekannt
  • Der Kunde besitzt eine Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und AGBs
  • Ein Interview mit dem Kandidaten hat stattgefunden, die Stelle ist besprochen, der Inhalt des Gesprächs ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten
  • Ein Rahmenarbeitsvertrag mit dem/r MitarbeiterIn besteht, ebenso wie ein individueller Einsatzvertrag. Im Einsatzvertrag sind insbesondere geregelt
  • Art der zu leistenden Arbeit
  • Arbeitsort sowie Beginn und Ende des Einsatzes inkl. Kündigungsfrist
  • Lohn, Nebenleistungen, Abzüge, Spesen inkl. Auszahlungstermine
  • Lohn- und Protokollvereinbarungen der AVE GAV muss eingehalten werden
  • Versicherungen (Prämien und Leistungen)
  • Leistungen bei besonderen Bedingungen wie Mutterschaft etc.
  • Arbeitszeiten
  • allfällige besondere Vereinbarungen
  • Die Lohnabrechnung erfolgt sauber und gesetzeskonform, die BVG-Vorschriften werden eingehalten, Lohn und Sozialabgaben vorschriftsgemäss einbehalten, abgerechnet und überwiesen
  • Aussagekräftige Dossiers sind - nach Zustimmung des Bewerbers - an den Kunden übermittelt
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor
  • Der Einsatz ist administrativ sauber und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt. Die Unterlagen der nichtberücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt. Die Forderungen des Datenschutzgesetzes bzgl. Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet

Outplacementmandate

  • Aufträge für Outplacement werden nur von Firmen entgegengenommen oder von Kandidaten, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen
  • Der Berater kennt die Sachlage (Kündigungsgrund)
  • Es besteht ein schriftlicher Vertrag mit dem Auftraggeber, mit Leistungsumfang (strukturiertes Programm) und AGBs
  • Eine zweckmässige Infrastruktur steht dem Kandidaten zur Verfügung
  • Der Auftraggeber wird regelmässig über die Fortschritte im Programm informiert, die Vertraulichkeit persönlicher Informationen ist jedoch sichergestellt
  • Über die Gespräche werden schriftliche Notizen erstellt
  • Das Mandat ist administrativ sauber und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt. Die Forderungen des Datenschutzgesetzes bzgl. Aufbewahrung vertraulicher Dokumente und Informationen werden vollumfänglich beachtet

d) Informationen

vlp-Mitglieder unterstützen den Verband in seinen Bestrebungen zu einer umfassenden Informationspolitik gegen aussen wie auch gegen innen. Sie stellen einer neutralen Stelle die nötigen Informationen und Daten zur Verfügung, die der Verband benötigt und die von einer GV gutgeheissen wurden. Zu diesem Zwecke verfügen vlp-Mitglieder über eine Administration sowie die nötigen Unterlagen, die das Erheben von Daten zu Handen von beispielsweise interessierten Medien, Behörden oder zur internen Informationsverbreitung zulassen.

e) Finanzielle

Verpflichtungen der Mitglieder vlp-Mitglieder kommen ihren vertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen finanziellen Verpflichtungen pünktlich nach. Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss aus dem Verband zur Folge. Überdies erfolgt Meldung an die zuständigen Behörden.

f) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Es müssen mindestens geregelt sein:

für Suchmandate
• Leistungsumfang
• Konditionen
• Kosten Dritter
• Dauer des Auftrages
• Kündigung des Auftrages
• Einstellung nach Vertragsablauf (Schutzklausel) - Garantie
für Vermittlungen • Tarife
• Garantie
für Temporäraufträge • Leistungsumfang
• Aufsichtspflicht des Einsatzbetriebes
• Konditionen und Tarife
• Arbeitszeit (Berücksichtigung GAVs und Art. 20 AVG)
• Zeiterfassung
• Kündigung der Einsätze
• Try and Hire
• Haftung bei Nichtantritt der Stelle
• Auftragsänderungen (schriftlich)
für Outplacement • Leistungsumfang Mandate
• Konditionen
• Dauer des Auftrages


g) QS-Zertifikat Audits

vlp-Mitglieder müssen sich einem externen, durch die Liechtensteinische Gesellschaft für
Qualitätssicherungs-Zertifikate AG durchgeführte QS-Zertifizierung unterziehen.

Das Aufnahme-Audit:
Ein Unternehmen, welches das vlp-QS Zertifikat erlangen will, unterzieht sich einem Aufnahme-Audit. Dabei werden insbesondere die Professionalitäts-Kriterien überprüft. Der QS-Leiter stellt Antrag auf Ausstellung, Ablehnung oder Hospitantenstatus an den Vorstand.

Das Wiederhol-Audit:
Nach 3 Jahren muss ein Wiederhol-Audit durchgeführt werden.



Datum: Oktober 2011
 ©VLP Verband Liechtensteiner Personaldienstleister